Von Hans Zaremba Archiv am Mittwoch, 27. November 2013
Informierten und diskutierten im Lippstädter Stadthaus über die rechtliche Betreuung:Von links nach rechts Werner Kalthoff, Wolfgang Hellmich, Bettina Kalthoff und Hans Zaremba. Foto: Nils Duscha.
Alltagsprobleme dargelegt
Ebenso das Spannungsverhältnis von persönlichem Wohlergehen und einem größtmöglichen Maß an Selbstbestimmung auf der einen Seite sowie den Schutz und die Fürsorge auf der anderen Seite. Offenkundig wurden aber auch Probleme des Alltags, was die Diskussion mit der Wiedergabe einiger Einzelfälle von betroffenen Bürgern aufzeigte.
Anstieg von Anfragen
Mit dem ab Juli 2014 anzuwendenden Bestimmungen des vierten Änderungsgesetzes zur rechtlichen Betreuung seien ein Anstieg von Anfragen des Amtsgerichtes zur Ermittlung der Sachverhalte, eine Erweiterung des Aufgabengebietes mit den Funktionen der Information, Beratung und Vermittlung sowie letztlich ein erhöhter Arbeitsaufwand für die örtliche Betreuungsstelle in der Geiststraße verbunden, stellten (die weder verwandt noch verschwägerten) Bettina und Werner Kalthoff in ihrer Prognose heraus.
Gesetzgeber in der Pflicht
Inwieweit dies mit dem bisherigen Personal, das überwiegend nur in Teilzeit für die Betreuungsstelle tätig ist, noch geleistet werden könne, bleibe abzuwarten. „Sicherlich werden wir uns darüber auch im Jugendhilfe- und Sozialausschuss zu unterhalten haben“, meinte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hans Zaremba mit Blick auf mögliche Veränderungen des Stellenplans für das Jahr 2015. In die Pflicht genommen sieht der Kommunalpolitiker aber auch den Bundesgesetzgeber, der zur Finanzierung der zusätzlichen Arbeiten für die Betreuungsstellen bislang „vornehme Zurückhaltung“ geübt habe. Von der amtierenden und mit Bildung einer neuen Bundesregierung ausscheidenden Bundesjustizministerien Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist dazu nach einer Presseverlautbarung aus Juli 2013 nur der dürftige Satz „Der Erfolg wird wesentlich davon abhängen, dass die Betreuungsbehörden zukünftig bundesweit angemessen ausgestattet werden“ überliefert.
Qualifikation im Blick
Für den SPD-Parlamentarier Wolfgang Hellmich ist mit der vierten Gesetzesänderung „die Diskussion über Verbesserungen beim Betreuungsrecht aber keineswegs beendet“. Neben einer stärkeren Finanzausstattung für die Kommunen müssten auch Fragen nach der Qualifikation der hauptamtlichen Betreuer gefunden werden, „weil auf Dauer die Betreuung überwiegend mit ehrenamtlichen Kräften wohl kaum noch zu bewerkstelligen ist“.
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