SPD-Talk in Düsseldorf zur Datenschutzgrundverordnung
Das Wort „Datenschutzgrundverordnung“ – kurz: DSGVO – ist schon ein absoluter Zungenbrecher. Zudem ist ihre Beachtung in der Praxis für viele Institutionen – speziell für etliche ehrenamtlich geführte Gemeinschaften – und auch für einige Unternehmen zu einer wirklichen Herausforderung geworden. Vor allem kleinere Zusammenschlüsse und Betreiber von Internetauftritten sind seit dem Inkrafttreten der europäischen Vorgabe verunsichert, welche Daten sie speichern und verarbeiten dürfen.
Auf dem Prüfstand
Durchaus ein berechtigter Grund für die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, die von der Europäischen Union (EU) erlassene Verordnung auf den Prüfstand zu stellen. Dies erfolgte beim SPD-Talk in Düsseldorf mit der Überschrift „180 Tage EU-Datenschutzgrundverordnung – Umsetzung und Unterstützung für das Ehrenamt“. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung, bei der recht unterschiedliche Gruppierungen und Personen – von freiwilligen Feuerwehren über freiberufliche Fotografen und Pflegediensten bis zu Sportvereinen – der Einladung der Sozialdemokraten gefolgt waren, standen Fragen der Verantwortlichkeit, der Daten-Speicherung und Auskunftserteilung, der Datenschutzerklärung und des Verarbeitungsverzeichnisses. Ebenso wurden in der Landeshauptstadt die Bedeutung der DSGVO für den Verteiler der elektronischen Post und die Nutzung von Fanseiten bei Facebook betrachtet. Dazu gab der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke aus Gevelsberg mit einem unterhaltsamen Vortrag mit Berichten aus der Anwaltstätigkeit – so auch über skurrilsten, schnellsten und teuersten Abmahner im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der direkten Anwendbarkeit der DSGVO im Mai 2018 – den Einstieg. Anschaulich schilderte der Jurist, dass die Tücken der Datenspeicherung im Grunde bereits beim Zugriff auf eine Webseite beginnen.
Vorrangig Unternehmen im Blick
Die heimische Europaabgeordnete Birgit Sippel hob hervor, dass es bei der kritisierten EU- Bestimmung vorrangig darum gehe, die Tätigkeiten der großen Unternehmen zu betrachten. Nach Auffassung der in Arnsberg-Neheim lebenden Europapolitikerin habe die DSGVO für die meisten Vereine im Alltag kaum etwas verändert: „Viele Punkte der Verordnung haben zuvor auch schon zur europäischen Richtlinie oder zum deutschen Datenschutzgesetz aus den 1970er Jahren gehört.“ Was die Anwendung des EU-Gebotes im Alltag betreffe, werde von einigen Stellen auch viel Stimmung provoziert, wie jüngst mit der Klingelschild-Debatte in den Boulevard-Medien. „Ein Klingelschild mit Namen falle in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO“, unterstrich Birgit Sippel. Mit zugegen war auch Helga Block, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen. Die unabhängige und weisungsfreie Landesbeamtin überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den öffentlichen Stellen und im Bereich der privaten Wirtschaft ist sie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die gebürtige Münsteranerin präsentierte im Düsseldorfer SPD-Fraktionssaal die druckfrische Broschüre „Datenschutz im Verein“. Eine Schrift mit vielen Praxis-Erfahrungen, die aus zahlreichen Fragen und Antworten im Kontakt mit Vereinen und Organisationen erstellt worden sei, wie die Landesbeauftragte betonte. Das Heft beinhalte praktische und konkrete Tipps im Umgang mit den Auflagen des Datenschutzes, der oftmals auch einer „Panikmache“ ausgesetzt sei. Darüber hinaus war auch Ulrich Kelber, der ab Januar 2019 der neue oberste Datenschützer in Deutschland ist, beim SPD-Gespräch anwesend. Bereits aus seiner Zeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz, war der wuchtige Bonner nicht gerade ein dezenter Mann. So auch nicht in Düsseldorf, wo er sich für eine strikte Anwendung der DSGVO, insbesondere gegen international agierende Konzerne wie Facebook oder Google, aussprach.
Hans Zaremba