Auftakt der SPD-Sommertour beim Kinderpflegedienst des SkF
Im Frühjahr 1996 bewirkte eine kuriose Anzeige der Stadt Kerpen, mit der sie Pflegeeltern für fünf Geschwisterkinder suchte, bundesweites Aufsehen. Insbesondere waren es die angeblichen finanziellen Aspekte im Inserat (Pflegegeld, Übernahme von Rentenbeiträgen und Mietkosten), die manchen geldgierigen Zeitgenossen zum Telefon und Briefpapier greifen ließ und in deren Folge im Kerpener Rathaus tägliche Krisengespräche den Bediensteten beim Umgang mit der gebündelten Mischung aus Hilfsbereitschaft, Fassungslosigkeit und Raffgier den Rücken stärken mussten.
Sensible Tätigkeiten
Solchen unschönen Einflüssen ist der vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) betriebene Kinderpflegedienst in Lippstadt aber in keinster Weise ausgesetzt. „Vielmehr wird von diesem Verband eine vorbildliche Arbeit geleistet“, schilderte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Hans Zaremba die in dieser Woche zum Auftakt der sozialdemokratischen Sommertour beim SkF gewonnenen Eindrücke. Zur stattlichen SPD-Delegation im Haus der Löwenapotheke, wo der SkF seine Lippstädter Anlaufstelle hat, gehörten auch das neue Bundestagsmitglied Wolfgang Hellmich (Bad Sassendorf) und die Landtagsabgeordnete Marlies Stotz (Lippstadt) sowie der städtische Fachbereichsleiter für Familie, Jugend und Soziales, Manfred Strieth. Sie alle konnten sich vom großen Engagement des SkF für die ihm anvertrauten Kinder einen gründlichen und nachhaltigen Überblick verschaffen. Die Geschäftsführerin des SkF, Ute Stockhausen, und die für den Pflegedienst dieser Institution zuständigen Ansprechpartner, vertreten durch Tina-Louise Dugdale und Dieter Horenkamp, illustrierten ihren Besuchern die Strukturen und vielfältigen Probleme der von ihnen wahrgenommenen sensiblen Tätigkeiten. Die Grundlage des Tuns des SkF beruhe auf einer Entscheidung des Lippstädter Stadtrates bei der Errichtung des Stadtjugendamtes im Jahr 1996 mit der Übertragung des Adoptions- und Pflegekinderdienstes auf den SkF und einer Vereinbarung vom 1. Oktober 2000, mit der eine Konkretisierung der Aufgaben für den Pflegekinderdienst in der heutigen Form getroffen wurde.
Sorgfältige Auswahl
Der SkF unterscheidet zwischen drei Arten von Pflegefamilien, für die Bereitschaftspflege, Kurzeitpflege und Dauerpflege. Die Gründe für die Unterbringung eines Kindes in einer Bereitschaftspflege ergeben sich unter anderem aus dem Umstand, wenn die leiblichen Eltern für einen gewissen Zeitraum nicht in der Lage sind, die Versorgung ihrer Sprösslinge sicherzustellen. Die Dauer dieser Betreuung sollte nicht länger als drei Monate laufen. In dieser Zeit sei zu klären, wo das Kind auf Dauer leben kann: ist eine Rückkehr zur Herkunftsfamilie möglich oder kommt eine Dauerpflege in Betracht. Die Kurzzeitpflege erfolge in der Regel bei der Behandlung von Alleinerziehenden in Krankenhäusern und oder Kuraufenthalten. Auch hier werde der Aufenthalt befristet, im Unterschied zur Bereitschaftspflege sei die Perspektive des Kindes jedoch geklärt: nach der Kurzzeitpflege gehe es zurück zur leiblichen Mutter. Die Refinanzierung erfolge bei dieser Versorgung über die Krankenkassen, allerdings zu sehr ungleichen Konditionen. „Oftmals reichen die Leistungen der Kassen nicht aus und das Sozialamt muss die Fehlbeträge übernehmen“, monierte Dieter Horenkamp vom SkF die unterschiedliche Handhabung der Krankenkassen und wünschte sich von der Politik eine einheitliche und auskömmliche Leistung. Die Dauerpflege eines Kindes werde erforderlich, wenn in der Herkunftsfamilie der Anspruch des Kindes auf adäquate Versorgung und Erziehung nicht sichergestellt werden könne. Ebenso führe der langfristige Ausfall der leiblichen Eltern wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen zu einer dauerhaften Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie. „Dabei können Kinder und Jugendlichen jeden Alters aufgenommen werden“, hob Ute Stockhausen hervor.
Passgenaue Vermittlung
Nicht selten würden familiäre Bindungen entstehen, die bis ins Erwachsenzeit der ursprünglichen Pflegekinder zu ihren Pflegeeltern fortleben. Besonderen Wert lege der SkF auf eine passgenaue Vermittlung, „wo der Bedarf des Kindes mit den Möglichkeiten der künftigen Familien übereinstimmen muss“, betonte Tina-Louise Dugdale. Bei der Gewinnung der Pflegeeltern gehe der SkF äußert gründlich vor, dazu zähle auch eine etwa neunmonatige Vorbereitungszeit. Dabei achte der SkF auch darauf, dass die Kinder in ihrer künftigen Umgebung auch einen Raum haben, in denen sie sich zurückziehen könnten. Eine gesetzliche Altersbeschränkung für Pflegeeltern gebe es nicht, es würden sich aber kaum Bewerber unter 25 Jahren beim SkF melden. „Wir beachten aber auf jeden Fall, dass ein natürliches Eltern- und Kindverhältnis gegeben ist“, beschrieb Dieter Horenkamp das Vorgehen des SkF. Da könne zweifellos ein 55jähriger als Pflegevater noch einen Jugendlichen betreuen. Über die sorgfältige Auswahl der Pflegefamilien würde der SkF auch alle Besuchskontakte der von ihm untergebrachten Kinder zu ihren leiblichen Eltern begleiten.