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Bewährungsprobe bestanden

Jutta Heinert folgte im Jugendamt auf Helga Rolf

Nach 27 Jahren im Dienst der Stadt Lippstadt und davon 12 Jahre als Leiterin des Jugendamtes ist Ende November die Beckumerin Helga Rolf mit dem Eintritt in die passive Phase der Altersteilzeit in den beruflichen Vorruhestand getreten. Ihre Nachfolgerin als Behördenchefin ist die Lippstädterin Jutta Heinert, die mit Blick auf einen nahtlosen Übergang an der Jugendamtsspitze infolge ihres vorzeitigen Arbeitsbeginns am 1. September noch einige Wochen ihre Vorgängerin begleiten konnte.

Gelang ein guter Start im Jugendhilfe- und Sozialausschuss:
Die neue Jugendamtsleiterin Jutta Heinert, die auf dem Bild vom Fachbereichsleiter Manfred Strieth und dem Ausschussvorsitzenden Hans Zaremba (rechts) umrahmt wird. Foto Karl-Heinz Tiemann

Ambulante Hilfen

In der letzten Sitzung des städtischen Jugendhilfe- und Sozialausschusses hat die von 2008 bis 2016 bei der Stadt Warstein bereits als Jugendamtsleiterin tätige 57-jährige nun ihre erste politische Bewährungsprobe in Lippstadt bestanden. Es war ihre Aufgabe, für das jüngste Zusammentreffen des mitgliederstärksten städtischen Ausschusses – dem neben den stimmberechtigten Mitgliedern aus der Politik und den Wohlfahrts-Organisationen auch etliche beratende Personen verschiedener gesellschaftlicher Institutionen angehören – eine Vorlage für „Ambulante Hilfen zur Erziehung in der Stadt Lippstadt“ vorzubereiten. Bei der von der Amtsleiterin der im Hansekolleg versammelten Runde präsentierten Maßnahme handelt sich nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) um die Unterstützung von Eltern, Kindern, Jugendliche und junge Volljährige. „Es ist eine Hilfe, die je nach individuellem Bedarf in der Regel wöchentlich bis zu acht Stunden angeboten wird und bis zu 15 Monate befristet ist“, erklärte die vor ihrem Engagement in Lippstadt als Geschäftsführerin des Verbundes der Kindertageseinrichtungen beim Evangelischen Kirchenkreis Hamm wirkende Jutta Heinert. Die Gründe für die Notwendigkeit der ambulanten Hilfen können vielfältig sein: Von der Überforderung in der Erziehung und/oder Versorgung der Kinder über die Gefährdung des Kindeswohls und psychische Erkrankung von Eltern bis zu Konflikten im Elternhaus, um nur einige Beispiele in diesem Artikel zu beschreiben.

Verbindliche Qualitätskriterien

Zugleich nahm die neue Jugendamtschefin einen Blick auf die Zunahme der ambulanten Hilfen zur Erziehung in der Stadt Lippstadt vom Jahr 2010 mit 195 Fällen bis ins Jahr 2021 mit 273 Interventionen vor. Dieser Anstieg führte zu einer Kostensteigerung von cirka 1,2 Millionen Euro in 2010 auf rund 1,7 Millionen Euro in 2021. Inwieweit die sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen durch Corona die Entwicklung dieser Hilfeart beeinflussen werden, lasse sich gegenwärtig noch nicht einschätzen. Zurück zum SGB: Der Gesetzgeber hat es den Kommunen freigestellt, dass die ambulanten Hilfen zur Erziehung sowohl von öffentlichen Trägern (Jugendämter) als auch von freien Trägern der Jugendhilfe (Verbände) ausgeübt werden können. In Lippstadt wird diese Aufgabe hauptsächlich in freier Trägerschaft wahrgenommen. Dazu haben sich vor Ort vier Gruppierungen (Diakonie Ruhr-Hellweg e.V., Initiative Jugendhilfe, Bildung und Arbeit e.V. Lippstadt, Jugendhilfe im Erzbistum Paderborn gGmbH und Sozialdienst Katholischer Männer e.V.) im Jahr 1999 zu einer Gemeinschaft vereinigt. „Die Zusammenarbeit mit dem Trägerverbund hat sich aus der Sicht des Fachbereichs Familie, Schule und Soziales bewährt“, wurde in der von Jutta Heinert unterbreiteten Mitteilungsvorlage herausgestellt. Folglich gibt es aus der Politik aktuell keinen Anlass, die bewährte Konstruktion zu verändern. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zwischen dem Trägerverbund und der Stadt Lippstadt verbindliche Qualitätskriterien (mit sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverträgen sowie der Gewinnung von Fachkräften, die über einen Bachelorabschluss oder einer vergleichbaren Eignung verfügen) vereinbart wurden.

Hans Zaremba

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