Selten hat eine Begebenheit in Lippstadt ein derart großes Medieninteresse ausgelöst wie die am Freitag, 8. August 2025, stattgefundene Demonstration für Frauenrechte. Bundesweit wurde dieses Ereignis sowohl von der schreibenden Zunft aufgegriffen als auch über die elektronischen Medien – Radio- und Fernsehersender – transportiert.
Demonstration für Frauenrechte

Bis zum Verhandlungsort des Arbeitsgerichtes im Landesbehördenhaus begleiteten die Demonstranten den leitenden Arzt, Professor Dr. Joachim Volz.
Petition
Bereits vor der Demonstration von der Wiedenbrücker Straße entlang des einstigen evangelischen Krankenhauses – Teil des heutigen Klinikums Lippstadt – bis zum Amtsgericht Lippstadt in der Lipperoder Straße, wo vom Arbeitsgericht Hamm die Klage von Joachim Volz verhandelt wurde, hatten mehr als 230.000 Menschen eine Petition zur Unterstützung des Arztes unterzeichnet. Nach Angaben der örtlichen Polizei hatten sich zur Prozession und Kundgebung mit dem Motto „Gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am neuen christlichen Klinikum“ bis zu 2.000 Menschen eingefunden. Indessen sollen bei der Gegendemonstration „Gegen Abtreibung“ nach einem Beitrag der Zeitung Frankfurter Rundschau lediglich fünf Personen gesehen worden sein.
Arbeitsrecht
Infolge der nach langen Verhandlungen vollzogenen Verbindung des vormals von der Evangelischen Kirche in der Wiedenbrücker Straße betriebenen Krankenhauses und dem von der katholischen Konfession in der Klosterstraße unterhaltenen Hospital gilt für das jetzige Christliche Klinikum Lippstadt das katholische Arbeitsrecht. Jene Regelung, die dem seit 13 Jahren im einstigen Evangelischen Krankenhaus wirkenden Gynäkologen untersagt, Eingriffe für einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Genau dagegen, was der Arbeitgeber von Joachim Volz per Dienstanweisungen verlangt, richtete sich seine Klage vor dem in den Räumlichkeiten des örtlichen Amtsgerichtes tagenden Arbeitsgericht Hamm.

Mehrere Interviews hatte der Mediziner Joachim Volz am Tag seiner Klage vor dem Arbeitsgericht zu führen. Auch mit dem Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Fotos (2): Karl-Heinz Tiemann
Sonderrechte
Am alten evangelischen Krankenhaus hat der Gynäkologe Joachim Volz die Frauenklinik und das Perinatalzentrum mit aufgebaut. In diesem Haus hat der Arzt auch medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Solche also, die „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“, wie dies die Tageszeitung (kurz: taz) in ihrem Bericht beschreibt. Beim jetzt offenkundig gewordenen Konflikt zwischen dem Klinikum und seinem angestellten Mediziner geht es um die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht und die im neuen Gesellschaftsvertrag vereinbarten ethischen Kriterien. Auch das von Karl-Josef Laumann (CDU) geleitete Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen betont das „grundgesetzlich geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht“, durch welches kirchliche Krankenhausträger Schwangerschaftsabbrüche „jedenfalls für bestimmte Indikationen“ untersagen könnten.
Glaubensfragen
Dagegen kritisiert Julia Schymik, Gewerkschaftssekretärin von Ver.di (Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft) für den Sektor Gesundheitswesen in der Region, grundsätzlich die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht. „Kein anderer Betrieb kann solche Maßstäbe an seine Mitarbeitenden ansetzen wie die Kirche, mit weitreichenden Auswirkungen auf das Privatleben der Menschen“, erklärt sie in der taz. Bei ärztlichen Behandlungen sei das umso schwerwiegender: „In der Medizin darf es doch nicht um Glaubensfragen gehen, sondern darum, was notwendig ist“, betont Jutta Schymik. Es bleibt nun abzuwarten, zu welcher Entscheidung die nächste Instanz in dem vom Professor veranlassten Verfahren kommt. Aus der Sicht seines Anwaltes Dr. Till Müller-Heidelberg sind die vom Christlichen Klinikum in Lippstadt gegen Joachim Volz erlassenen Dienstanweisungen rechtswidrig.
Hans Zaremba