Wenn am Samstag, 18. Januar, beim Festakt im Wadersloher Rathaus die zum 1. Januar 1975 erfolgte Gebietsreform mit der Bildung der heutigen Großgemeinde Wadersloh beleuchtet wird, dann werden sich die noch lebenden Zeitzeugen der damaligen Neuordnung an die vorherige Struktur mit dem von 1931 bis 1974 bestehenden Amt Liesborn-Wadersloh erinnern. Jenes Verwaltungsgebilde, das ursprünglich aus den fünf eigenständigen Gemeinden Benteler, Diestedde, Herzfeld, Liesborn (einschließlich des Ortsteils Bad Waldliesborn) und Wadersloh existierte.
Hans Zaremba über die Neuordnung von Wadersloh
Aus drei Orten wurde eine Gemeinde
Nach dem in 2003 veröffentlichten Buch „Die kommunale Neuordnung im Kreis Soest“ von der im März 2024 in den Ruhestand getretenen früheren Soester Kreisarchivarin Beatrix Pusch hatte bereits in 1971 der Beckumer Oberkreisdirektor Winfried Schulte (1921-2006) vorgeschlagen, aus Diestedde, Liesborn und Wadersloh die Großgemeinde Wadersloh zu bilden. Dass damit die betroffenen drei Orte durchweg einverstanden waren, überraschte nach manchen vormaligen Fehden. Unter anderem wie die massiven Versuche der Liesborner Kommunalpolitik in den 1950er Jahren, sich vom ungeliebten Partner in Wadersloh zu lösen. Bevor aus dem vormaligen Amt Liesborn-Wadersloh die Gemeinde Wadersloh in ihrer aktuellen Verbindung (mit den Ortsteilen Diestedde, Liesborn und Wadersloh) zum 1. Januar 1975 gebildet wurde, musste die bewährte Amts-Konstruktion am Rande des Münsterlandes mit ihrem Sitz in Wadersloh schon heftig an Federn lassen. So zum 1. Juli 1969 mit der Herausnahme von Herzfeld und die gleichzeitige Zuordnung in die neue Gemeinde Lippetal und am 1. Januar 1970 mit dem Beitritt von Benteler in die Gemeinde Langenberg. Damit nicht genug, auch Bad Waldliesborn ging mit seiner Eingliederung in die Stadt Lippstadt vor dem Gründungstag der Großgemeinde Wadersloh vor fünf Jahrzehnten der neuen Gebietskörperschaft verloren.
Eingliederung in den Großkreis Warendorf
Zugleich wurde vor der kommunalen Neuordnung der heimischen Region zum Beginn der 1970er Jahre die politische Debatte verstärkt davon bestimmt, die künftige Großgemeinde Wadersloh in den in seiner Entstehung befindlichen neuen Kreis Lippstadt-Soest aufzunehmen. Bereits im Juni 1972 berichtete die Beckumer Lokalausgabe der in Münster verlegten Zeitung „Westfälische Nachrichten“ über die Absicht des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen, wie sich nach dessen Vorschlag die Neugliederung im südöstlichen Kreisgebiet Beckum und im Raum Lippstadt entwickeln sollte. Demnach wollte man Bad Waldliesborn schon zu jener Zeit in die Stadt Lippstadt eingliedern und die verbleibenden Gemeinden des Amtes Liesborn-Wadersloh – also Diestedde, das übrigbleibende Liesborn und Wadersloh – als Großgemeinde dem zukünftigen Kreis Lippstadt-Soest zuteilen. Eine Überlegung, so Beatrix Pusch in ihrer Publikation, die von der nach dem Ministerialbeamten Heinz Köstering (1922-2018) benannten Kommission ausging. In der Begründung hieß es, dass der Einfluss der damaligen Kreisstadt Lippstadt auf die neue Großgemeinde viel stärker als der von Beckum gesehen wurde. Nicht von ungefähr war Lippstadt für viele Menschen in der Region von Wadersloh seit den 1960er Jahren die empfundene Kreisstadt. Eine Sachlage, die auch fünfzig Jahre nach der Neugestaltung der kommunalen Grenzen noch verspürt wird. Von der Diplom-Bibliothekarin Pusch wird zur endgültigen Kreisangehörigkeit von Wadersloh als Großgemeinde in ihrem Druckwerk aus den Beratungen im Düsseldorfer Landtag ausgeführt: „Während die SPD-Fraktion die Regierungsvorlage unterstützt (Zuordnung von Wadersloh zum neuen Kreis Soest), möchte die CDU-Fraktion die Gemeinde Wadersloh dem Kreis Warendorf zuordnen.“ Die zweite Lesung des ausschlaggebenden Münster/Hamm-Gesetzes vom 9. Juli 1974 bestätigte schließlich die Zuordnung von Wadersloh in den aus den Altkreisen Beckum und Warendorf entwickelten Großkreis Warendorf. Da half es den Lippstädtern auch nicht, schon 1966 ein auf die Veränderung in 1975 ausgerichtetes funktionstüchtiges neues Kreishaus an der Lipperoder Straße gebaut zu haben. Ein Gebäude, das heute das Amtsgericht und einen Teil der Bezirksregierung Arnsberg beherbergt.