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Rechtsanspruch für Kita-Besuch erfüllt

Beitragsstaffeln sollen neu ausgerichtet werden

. Was sich bereits in der letzten Ratssitzung abzeichnete, wurde nun im städtischen Jugendhilfe- und Sozialausschuss auf den Weg gebracht: Die Überprüfung der aktuell geltenden Beitragsstaffel für den Besuch der Kindertagesstätten, der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der Schule von acht bis eins. Richten soll es jetzt eine Arbeitsgruppe mit je einem Mitglied aus allen Ratsfraktionen.

Kritik in Richtung Düsseldorf:
Sie äußerte der Vorsitzendes Jugend- und Sozialausschusses, Hans Zaremba, zur fehlenden Beitragsfreiheit für den Kira-Besuch.

Kritik in Richtung Düsseldorf

Der von Hans Zaremba unterbreitete und einstimmig angenommene Vorschlag beinhaltet, bis zur nächsten Sitzung des von ihm geleiteten des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 7. Juni ein tragfähiges Modell zu erstellen und in der folgenden Zusammenkunft des Stadtrates am 20. Juni zu verabschieden. Seine Überlegungen verband der Sozialdemokrat mit einer deutlichen Kritik in Richtung Landeshauptstadt: „Weder Rot-Grün noch Schwarz-Gelb haben für die Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen eine generelle Beitragsfreiheit beschlossen, wie sie in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen schon seit Jahren üblich ist.“ Dieser Rüffel gelte ebenso für das jetzige schwarz-grüne Kabinett, das es bislang genauso versäumt habe, „die überfälligen Signale für ein kostenloses Angebot in den Kindertagestätten, der Offenen Ganztagsschule und Schule von acht bis eins zu vermelden“.

Versorgungsquoten

Überdies stimmte der Fachausschuss in seiner März-Sitzung den Vorlagen der Verwaltung für die Jugendhilfeplanung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu. Dies sowohl für die die Tageseinrichtungen als auch die Kindertagespflege. Mit den vom Fachbereichsleiter Manfred Strieth aufbereiteten Zahlen kann die Stadt Lippstadt den vom Bundestag beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz umsetzen. Nach dem umfangreichen Zahlenwerk der Verwaltung erreicht Lippstadt bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren eine Versorgungsquote von 44,1 Prozent und bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht eine Quote von 101 Prozent. Ebenso ist aus der vom Ausschuss einstimmig angenommenen Beschlussvorlage zu entnehmen, dass der Wunsch der Eltern nach einer Ganztagesbetreuung weiterhin vorhanden ist.

Kindertagespflege

Das Thema „Kindertagespflege“ wird, so der Ausschussvorsitzende, von der örtlichen Politik nochmals aufgegriffen, wenn die auf der Kreisebene zur Beratung anstehende Vorlage mit einer Verbesserung der Vergütungen umgesetzt worden ist. In Lippstadt soll dies im Juni erfolgen. Momentan sind bis zum neuen Kindergartenjahr 53 Tagespflegepersonen tätig, die laut Pflegeerlaubnis bis zu 232 Kinder gleichzeitig in der Kindertagespflege betreuen können.

Vormundschaften

Darüber hinaus beschloss der Jugendhilfe- und Sozialausschuss die Einrichtung einer gemeinsamen Fachstelle Vormundschaften der Jugendämter im Kreis Soest. Dies beruht auf dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Der wesentliche Bestandteil dieser gesetzlichen Regelung wird von der Verwaltung wie folgt beschrieben: „Die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft sind funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen.“ Die nunmehr geplante Fachstelle Vormundschaften soll gemeinschaftlich von den vier Jugendämtern im Kreis Soest (Kreisjugendamt sowie die Stadtjugendämter in Lippstadt, Soest und Warstein) finanziert werden. Ausgehend von den erwarteten Personal- und Sachkosten von 120.000 Euro würde sich zukünftig für Lippstadt ein jährlicher Finanzierungsanteil von rund 30.000 Euro ergeben. Angesiedelt werden soll die Fachstelle bei einem freien Träger. Noch nicht vereinbart worden ist, in welchem Ort sie einrichtet werden soll.

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