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Rote Lippe Rose intern 04/2020

Lippstadt am Samstag, 4. April 2020: Momentaufnahme II in der City zum Beginn der Osterferien mit einer dichten Kneipe. Eine Vorstellung, die Anfang März ebenfalls nur schwer erdenklich war.
Fotos (2): Karl-Heinz Tiemann

 

Schutz von Mieterinnen und Mietern

„Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden. Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen. So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieterinnen und Mieter zur Zahlung der Miete bleibt dabei grundsätzlich bestehen.“

 

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

„Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten müssen, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt. In den ersten sechs Monaten des Leistungsbezuges werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in tatsächlicher Höhe anerkannt.“

 

Einsatz der sozialen Dienste

„Wir sorgen dafür, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen jetzt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden – bei der Hilfe für Menschen, die vom Coronavirus betroffen sind. Die sozialen Dienstleister und Einrichtungen werden alles in ihrer Macht Stehende tun, um bei der Bewältigung der Corona-Krise mitzuhelfen. Sie werden dafür mit finanziellen Hilfen weiter gesichert.“

 

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